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Heilpädagogische Angebote

Wer trägt die Kosten?

Ihren persönlichen Fall besprechen wir beim kostenfreien Erstgespräch. In der Regel werden die Kosten vom Bezirk Schwaben oder dem Jugendamt übernommen.
Gerne erhalten Sie Hilfe bei de
r Antragstellung zur Kostenübernahme.

Sie suchen Hilfe für Ihr Kleinkind oder Vorschulkind?

Die Kosten für eine heilpädagogische Behandlung von Vorschulkindern werden in der Regel durch den Bezirk Schwaben in Verbindung mit einem kinderärztlichen Gutachten und der Antragstellung übernommen. Das Erstgespräch (offenes Beratungsgespräch) dient zum Kennenlernen und zur Abklärung der Rahmenbedingungen für die heilpädagogische Behandlung ihres Kindes.

Sie möchten Unterstützung für Ihr Schulkind?

Die Kostenübernahme der heilpädagogischen Therapie von Schulkindern erfolgt in der Regel vom zuständigen Jugendamt in Verbindung mit einem aktuellen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Gutachten und der Antragstellung. Adressen von Kinder- und Jugendpsychiatern erhalten Sie auf Anfrage in meiner Praxis.

Die Kosten für das Marburger Konzentrationstraining werden privat in Rechnung gestellt.

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